Förderung · Stand 21.07.2026

Förderung für Heizung & Sanierung:
Was seit dem 21. Juli 2026 gilt.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde zu diesem Stichtag reformiert. Hier finden Sie die aktuellen Sätze für Heizungstausch, Einzelmaßnahmen und Energieberatung – verständlich erklärt, mit Quelle und Datum.

Die Reform in Kürze

Was sich zum 21.07.2026 geändert hat

BausteinBis 20.07.2026Ab 21.07.2026
Förderfähige Höchstkosten (1. WE)30.000€28.000€
Klimageschwindigkeitsbonus20%16%
Effizienzbonus (5%)vorhandenentfällt
Emissionsminderungszuschlag Biomasse2.500€entfällt
Einkommensbonus30% pauschal40/30/10% gestaffelt

Die veröffentlichten Eckpunkte standen teilweise unter dem Vorbehalt der finalen Förderrichtlinie. Verbindlich sind immer die Bedingungen zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung – im Zweifel prüfe ich das für Sie tagesaktuell nach.

Zeitplan

Der Klima­geschwindigkeits­bonus sinkt planmäßig

Alle sechs Monate ein Schritt weniger – keine Verkaufsmasche, sondern geltendes Recht.

16%
seit
21.07.2026
12%
ab
01.02.2027
8%
ab
01.08.2027
4%
ab
01.02.2028
0%
ab
01.08.2028
Zusätzlich sinken die förderfähigen Höchstkosten je Stufe um 750€. Angaben unverbindlich, Stand 07/2026.
Heizungsförderung · KfW 458

Der Heizungstausch wird weiterhin gefördert.

Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und ein gestaffelter Einkommensbonus lassen sich kombinieren – der Deckel liegt bei 70%, bei geringem Einkommen bei 80%.

Grundförderung30%
Klimageschwindigkeitsbonus16%
Einkommensbonus (zvE bis 30.000€)40%
Einkommensbonus (zvE bis 40.000€)30%
Einkommensbonus (zvE bis 50.000€)10%
Deckel Regelfall70%
Deckel bei geringem Einkommen80%

Familienzuschlag: Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze um 10.000€ – das kann eine günstigere Bonusstufe eröffnen.

BAFA · Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung

Für alles an der Gebäudehülle und Anlagentechnik, das nicht der Heizungstausch selbst ist.

Grundförderung (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung)15%
iSFP-Bonus+5%*
Wichtige Verschärfung seit 21.07.2026: Der iSFP-Bonus (*) gilt nur noch auf den Betrag oberhalb des normalen Kostenrahmens – und erst ab 30.000€ förderfähigem Investitionsvolumen für die betreffende Maßnahme (betrifft Dämmung, Fenster, Türen). In der KfW-Heizungsförderung spielt der iSFP keine Rolle. Ich sage Ihnen im Erstgespräch ehrlich, ob sich der iSFP für Ihr Vorhaben rechnet.

Zuständigkeit: BAFA für Gebäudehülle, Anlagentechnik ohne Heizung und Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch). Der Heizungstausch selbst läuft ausschließlich über die KfW (458). BAFA und KfW sind für unterschiedliche Maßnahmen kombinierbar – für dieselbe Maßnahme am selben Bauteil gilt das Kumulierungsverbot.

Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Auch die Beratung selbst wird gefördert.

Ein-/Zweifamilienhaus50%, max. 650€
Wohngebäude ab 3 WE50%, max. 850€
WEG-Erläuterung (einmalig)+250€

Voraussetzung: Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena, Kategorie Wohngebäude. Bei mir erfüllt – Beraternummer EB573178.

BAFA Gebäudenetze

Für den Anschluss an ein Wärmenetz

Auch der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz kann gefördert werden – ich prüfe im Erstgespräch, ob das für Ihr Vorhaben infrage kommt.

Ergänzungskredit KfW 358/359: bis 120.000€ je Wohneinheit zur Finanzierung des Eigenanteils bei Einzelmaßnahmen – mit Zinsvergünstigung für Selbstnutzende (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 90.000€).
Ablauf

Von der Planung bis zur Auszahlung

1

Technische Grundlage & Angebote

Heizlast, iSFP bzw. konkrete technische Vorgaben zuerst – Angebote ohne technische Grundlage sind am Ende nicht vergleichbar. Die Angebotseinholung übernehme ich auf Wunsch gerne mit.

2

Liefer-/Leistungsvertrag abschließen

Mit einem Liefer-/Leistungsvertrag beauftragen Sie den Handwerker risikofrei und warten die Förderzusage ab.

Grundlage für den Förderantrag
3

Antrag stellen

Über das BAFA-Portal bzw. das KfW-Portal – ich begleite das gemeinsam mit Ihnen.

Vor Vorhabenbeginn – sonst entfällt der Anspruch
4

Förderzusage & Umsetzung

Mit der Förderzusage beginnen Sie Ihr Sanierungsvorhaben ohne finanzielles Risiko – beauftragt ist über den Liefer-/Leistungsvertrag bereits alles.

5

Rechnungen einreichen & Auszahlung

Sobald alle Rechnungen abschließend eingereicht sind, kommt es zur Auszahlung der Fördermittel – damit ist das Vorhaben abgeschlossen.

Schätzrechner

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≈ 8.400€
Mögliche Förderung (Schätzung)
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Grobe Schätzung auf Basis der oben genannten Sätze, Stand 07/2026 – keine verbindliche Zusage. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen Richtlinie von BAFA und KfW; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich sind die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die genaue Höhe ermittle ich im Erstgespräch konkret für Ihr Vorhaben.

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