Förderung · Stand 21.07.2026

Förderung für Heizung & Sanierung:
Was seit dem 21. Juli 2026 gilt.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde zu diesem Stichtag reformiert. Hier finden Sie die aktuellen Sätze für Heizungstausch, Einzelmaßnahmen und Energieberatung – verständlich erklärt, mit Quelle und Datum.

Die Reform in Kürze

Was sich zum 21.07.2026 geändert hat

BausteinBis 20.07.2026Ab 21.07.2026
Förderfähige Höchstkosten (1. WE)30.000 €28.000 €
Klimageschwindigkeitsbonus20 %16 %
Effizienzbonus (5 %)vorhandenentfällt
Emissionsminderungszuschlag Biomasse2.500 €entfällt
Einkommensbonus30 % pauschal40/30/10 % gestaffelt

Die veröffentlichten Eckpunkte standen teilweise unter dem Vorbehalt der finalen Förderrichtlinie. Verbindlich sind immer die Bedingungen zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung – im Zweifel prüfe ich das für Sie tagesaktuell nach.

Heizungsförderung · KfW 458

Der Heizungstausch wird weiterhin gefördert.

Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und ein gestaffelter Einkommensbonus lassen sich kombinieren – der Deckel liegt bei 70 %, bei geringem Einkommen bei 80 %.

Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonus16 %
Einkommensbonus (zvE bis 30.000 €)40 %
Einkommensbonus (zvE bis 40.000 €)30 %
Einkommensbonus (zvE bis 50.000 €)10 %
Deckel Regelfall70 %
Deckel bei geringem Einkommen80 %

Familienzuschlag: Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze um 10.000 € – das kann eine günstigere Bonusstufe eröffnen.

BAFA · Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung

Für alles an der Gebäudehülle und Anlagentechnik, das nicht der Heizungstausch selbst ist.

Grundförderung (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung)15 %
iSFP-Bonus+5 %*
Wichtige Verschärfung seit 21.07.2026: Der iSFP-Bonus (*) gilt nur noch auf den Betrag oberhalb des normalen Kostenrahmens – und erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen für die betreffende Maßnahme (betrifft Dämmung, Fenster, Türen). In der KfW-Heizungsförderung spielt der iSFP keine Rolle. Ich sage Ihnen im Erstgespräch ehrlich, ob sich der iSFP für Ihr Vorhaben rechnet.

Zuständigkeit: BAFA für Gebäudehülle, Anlagentechnik ohne Heizung und Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch). Der Heizungstausch selbst läuft ausschließlich über die KfW (458). BAFA und KfW sind für unterschiedliche Maßnahmen kombinierbar – für dieselbe Maßnahme am selben Bauteil gilt das Kumulierungsverbot.

Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Auch die Beratung selbst wird gefördert.

Ein-/Zweifamilienhaus50 %, max. 650 €
Wohngebäude ab 3 WE50 %, max. 850 €
WEG-Erläuterung (einmalig)+250 €

Voraussetzung: Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena, Kategorie Wohngebäude. Bei mir erfüllt – Beraternummer EB573178.

BAFA Gebäudenetze

Für den Anschluss an ein Wärmenetz

Auch der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz kann gefördert werden – ich prüfe im Erstgespräch, ob das für Ihr Vorhaben infrage kommt.

Ergänzungskredit KfW 358/359: bis 120.000 € je Wohneinheit zur Finanzierung des Eigenanteils, mit Zinsvergünstigung für Selbstnutzende (zvE bis 90.000 €).

Zeitplan

Der Klima­geschwindigkeits­bonus sinkt planmäßig

Alle sechs Monate ein Schritt weniger – keine Verkaufs-Masche, sondern geltendes Recht.

16 %
seit
21.07.2026
12 %
ab
01.02.2027
8 %
ab
01.08.2027
4 %
ab
01.02.2028
0 %
ab
01.08.2028
Zusätzlich sinken die förderfähigen Höchstkosten je Stufe um 750 €. Angaben unverbindlich, Stand 07/2026.
Ablauf

Antrag immer vor Beauftragung

1

Handwerkerangebot einholen

Vor jeder Beauftragung – die Bestätigung zum Antrag (BzA) braucht ein konkretes Angebot als Grundlage.

2

Antrag stellen

Über mein.bafa.de bzw. das KfW-Portal, ca. 15 Minuten. Ich begleite das mit Ihnen gemeinsam.

Vor Vorhabenbeginn – sonst entfällt der Anspruch
3

Umsetzung

Erst jetzt wird beauftragt und umgesetzt.

4

Verwendungsnachweis & Auszahlung

Prüfung und Auszahlung dauern typischerweise 4–12 Wochen. Gesamtdauer von Antrag bis Geldeingang: meist 3–6 Monate.

Schätzrechner

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≈ 8.400 €
Mögliche Förderung (Schätzung)
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Grobe Schätzung auf Basis der oben genannten Sätze, Stand 07/2026 – keine verbindliche Zusage. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen Richtlinie von BAFA und KfW; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich sind die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die genaue Höhe ermittle ich im Erstgespräch konkret für Ihr Vorhaben.

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